Grundbuchordnung
| 2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
Rechtsprechung zu § 17 GBO
Rechtsprechungsübersichten:
- 9 Entscheidungen zu § 17 GBO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 17 GBO
- § 17 GBO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 17 GBO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 17 GBO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
- § 879 I (Rangverhältnis mehrerer Rechte)
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