Grundbuchordnung
| 2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
Rechtsprechung zu § 19 GBO
Rechtsprechungsübersichten:
- 29 Entscheidungen zu § 19 GBO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 19 GBO bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 19 GBO
- § 19 GBO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bewilligung (Grundbuch)
Löschungsbewilligung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 19 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Gebäudegrundbuchverfügung (GGV)
- § 4 (Nachweis des Gebäudeeigentums oder des Rechts zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- § 12 (Veräußerungsbeschränkung)
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Grundstücksrecht
- § 25 I (Wirkung des Unschädlichkeitszeugnisses)
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