Grundbuchordnung
| 2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
Rechtsprechung zu § 20 GBO
Rechtsprechungsübersichten:
- 9 Entscheidungen zu § 20 GBO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Urteilsbesprechungen zu § 20 GBO bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 20 GBO
Querverweise
Auf § 20 GBO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 20 GBO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
- § 925 (Auflassung)
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- Begriff und Inhalt des Erbbaurechts
- Anwendung des Grundstücksrechts
- § 11 I
- Grundbuchvorschriften
- §§ 14 ff
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