Grundbuchordnung
| 2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
Literatur im Internet zu § 33 GBO
Querverweise
Auf § 33 GBO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 33 GBO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Güterrechtsregister
- §§ 1558 ff (Zuständiges Registergericht)
Rechtsberatung
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