Grundbuchordnung
| 2. Abschnitt - Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13 - 55b) |
Rechtsprechung zu § 38 GBO
Rechtsprechungsübersichten:
- 5 Entscheidungen zu § 38 GBO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 38 GBO
Querverweise
Auf § 38 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 322 (Verfahren)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 233 § 13a (Drittes Buch. Sachenrecht)
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Überleitung von Miteigentum nach Wohneinheiten und von Stockwerkseigentum
- § 41 I 5 (Gerichtliche Entscheidung)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Arrest und einstweilige Verfügung
- § 941 (Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 32 (Grundbuch)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 111f II
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 310 I 3 (Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 28 II 3, 6 (Verfahren und Entschädigung)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
- Erhaltungssatzung
- § 172 IV 5 (Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung))
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Gemeindegebiet
- § 9 V 2 (Rechtsfolgen, Auseinandersetzung)
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