Grundbuchordnung
| 4. Abschnitt - Beschwerde (§§ 71 - 81) |
Literatur im Internet zu § 72 GBO
Querverweise
Auf § 72 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Allgemeine Vorschriften
- Vorauszahlung und Sicherstellung
- § 8 (Vorschüsse)
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