Grundbuchverfügung
| Abschnitt II - Das Grundbuchblatt (§§ 4 - 12) |
(1) In der zweiten Abteilung werden eingetragen:
| a) | alle Belastungen des Grundstücks oder eines Anteils am Grundstück, mit Ausnahme von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, einschließlich der sich auf diese Belastungen beziehenden Vormerkungen und Widersprüche; | |
| b) | die Beschränkung des Verfügungsrechts des Eigentümers sowie die das Eigentum betreffenden Vormerkungen und Widersprüche; | |
| c) | die im Enteignungsverfahren, im Verfahren zur Klarstellung der Rangverhältnisse (§§ 90 bis 115 der Grundbuchordnung) und in ähnlichen Fällen vorgesehenen, auf diese Verfahren hinweisenden Grundbuchvermerke. |
(2) In der Spalte 1 ist die laufende Nummer der in dieser Abteilung erfolgenden Eintragungen anzugeben.
(3) Die Spalte 2 dient zur Angabe der laufenden Nummer, unter der das betroffene Grundstück im Bestandsverzeichnis eingetragen ist.
(4) In der Spalte 3 ist die Belastung, die Verfügungsbeschränkung, auch in Ansehung der in Absatz 1 bezeichneten beschränkten dinglichen Rechte, oder der sonstige Vermerk einzutragen. Dort ist auch die Eintragung des in § 9 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorgesehenen Vermerks ersichtlich zu machen.
(5) Die Spalte 5 ist zur Eintragung von Veränderungen der in den Spalten 1 bis 3 eingetragenen Vermerke bestimmt einschließlich der Beschränkungen des Berechtigten in der Verfügung über ein in den Spalten 1 bis 3 eingetragenes Recht und des Vermerks nach § 9 Abs. 3 der Grundbuchordnung, wenn die Beschränkung oder der Vermerk nach § 9 Abs. 3 der Grundbuchordnung nachträglich einzutragen ist.
(6) In der Spalte 7 erfolgt die Löschung der in den Spalten 3 und 5 eingetragenen Vermerke.
(7) Bei Eintragungen in den Spalten 5 und 7 ist in den Spalten 4 und 6 die laufende Nummer anzugeben, unter der die betroffene Eintragung in der Spalte 1 vermerkt ist.
Rechtsprechung zu § 10 GBV
5 Entscheidungen zu § 10 GBV in unserer Datenbank:
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11
Immobilien - Dienstbarkeit aus Servitutenbuch als Belastung im Grundbuch
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09
Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die ...
- LAG Köln, 10.12.2010 - 4 TaBV 38/10
Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitliche ...
- OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 85/10
Zur Eintragungsfähigkeit einer Verfügungsberechtigung gemäß § 31 Abs. 1 ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Querverweise
- GBV
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)
- Vermerke über öffentliche Lasten
- § 93a (Eintragung öffentlicher Lasten)
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Grundbuchämter und Grundbuchsachen
- § 35 (Verfahren in Grundbuchsachen)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen