Grundbuchverfügung
| Abschnitt III - Die Eintragungen (§§ 13 - 23) |
Rechtsprechung zu § 18 GBV
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 18 GBV im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 18 GBV
Querverweise
Auf § 18 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- GBV
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Grundbuchämter und Grundbuchsachen
- § 35 (Verfahren in Grundbuchsachen)
Rechtsberatung
- Sofortige Rechtsauskunft zu § 18 GBV bei

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