Grundbuchverfügung
| Abschnitt VII - Die Schließung des Grundbuchblatts (§§ 34 - 37) |
Rechtsprechung zu § 36 GBV
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 36 GBV im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 36 GBV
Querverweise
Auf § 36 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- GBV
- Die Umschreibung von Grundbüchern
- § 30
- Die Beseitigung einer Doppelbuchung
- § 38
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs
- § 70 (Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Umstellung)
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 101
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Grundbuchämter und Grundbuchsachen
- § 35 (Verfahren in Grundbuchsachen)
Rechtsberatung
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