Grundgesetz
| IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104) |
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
(3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
Rechtsprechung zu Art. 100 GG
6.044 Entscheidungen zu Art. 100 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht ...
- BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien ...
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; ...
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen ...
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht ...
- BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09
Anforderungen an die Darlegungspflicht eines Gerichts bei einer Vorlage nach Art. ...
- BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien ...
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
- BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien ...
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Literatur im Internet zu Art. 100 GG
- Art. 100 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Zwangsbehandlung - Art. 100 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vorkonstitutionelles Recht
Normenkontrolle
Normverwerfungskompetenz
Verwerfungskompetenz
Vorrang der Verfassung
Konkrete Normenkontrolle (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Verf)
- Vom Staat und seinen Ordnungen
- Die Rechtspflege
- Art. 68
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- § 13
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 5 (Vorlage an den Richter)
- Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
- § 36 II (Gerichtliche Zuständigkeiten)
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- § 13 Nr. 11 (zu Art. 100 I)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 11 und 11a
- § 80 (zu Art. 100 I)