Grundgesetz

   IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104)   
Artikel 102

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Rechtsprechung zu Art. 102 GG

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerfG, Auslieferung bei Todesstrafe I, 30.6.64 (BVerfGE 18, 112)
    Art. 102 GG verbietet nicht schlechthin die Auslieferung in einen Staat bei dort drohender Verhängung der Todesstrafe

Literatur im Internet zu Art. 102 GG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 102 GG:
    GG
      Die Grundrechte
        Art. 2 II 1

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