Grundgesetz
| IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104) |
Rechtsprechung zu Art. 102 GG
Rechtsprechungsübersichten:
- 5 Entscheidungen zu Art. 102 GG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu Art. 102 GG im Volltext bei

- BVerfG, Auslieferung bei Todesstrafe I, 30.6.64 (BVerfGE 18, 112)
Art. 102 GG verbietet nicht schlechthin die Auslieferung in einen Staat bei dort drohender Verhängung der Todesstrafe
Literatur im Internet zu Art. 102 GG
- Todesstrafe
von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2006, 327
über www.zis-online.com - Europäische Rechtspolitik zur Abschaffung der Todesstrafe
von Prof. Dr. Henning Rosenau, Augsburg (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2006, 338
über www.zis-online.com - Art. 102 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Todesstrafe
Recht auf Leben - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 102 GG:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 2 (Recht auf Leben)
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