Grundgesetz
| IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104) |
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.
(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.
(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.
(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
Rechtsprechung zu Art. 104 GG
894 Entscheidungen zu Art. 104 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag
- BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
- BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten ...
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach ...
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Literatur im Internet zu Art. 104 GG
- Der Richtervorbehalt - ein zahnloser Tiger?
von Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg (Aufsatz, PDF-Format)
Über die verfassungsrechtliche Notwendigkeit des Richtervorbehalts und seine Ineffizienz in der Praxis
ZIS 2006, 29
über www.zis-online.com - Der Einfluss des Verfassungsrechts auf strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß (Aufsatz)
Der Autor untersucht den Einfluss des Verfassungsrechts auf strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen, mit dem Schwerpunkt Ermittlungsverfahren.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Art. 104 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Genehmigungspflichten
Grundrechte
Unterbringung
Unterbringungsverfahren
Unterbringungsähnliche Maßnahme - Art. 104 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haftbefehl
Richtervorbehalt
Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Grundrechtsgleiches Recht
Habeas Corpus
Justizgrundrecht
Freiheitsbeschränkung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- § 14
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 90
- - (JVollzGB I)
- Einschränkung von Grundrechten
- § 57 (Einschränkung von Grundrechten)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1631b (Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Unterbringungssachen
- § 70 (zu Art. 104 II 4)
- Freiheitsentziehungsgesetz (FreihEntzG)
- §§ 1 ff (zu Art. 104 II 4)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 70 I 2, II (zu Art. 104 II 4)
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- Vernehmung des Beschuldigten
- § 136a (zu Art. 104 I 2)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163c (zu Art. 104 II 4)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
- Die einzelnen Zwangsmittel
- § 24 (Zwangshaft) (zu Art. 104 II 4)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 28 (Gewahrsam) (zu Art. 104 II 4)
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