Grundgesetz
| IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104) |
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.
(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.
(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.
(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
Rechtsprechung zu Art. 104 GG
1.177 Entscheidungen zu Art. 104 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (nach Unterbringung im psychiatrischen ...
- BVerfG, 11.03.2013 - 2 BvR 2000/12
Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz (Verhältnismäßigkeit; ...
- BGH, 10.01.2013 - 3 StR 330/12
Unzulässigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der lebenslangen ...
- BVerfG, 18.08.2005 - 2 BvR 1357/05
Freiheit der Person (Gesetzesvorbehalt; keine richterliche Rechtsfortbildung; ...
- BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07
Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden ...
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Vorbehalt der ...
- BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag
- BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
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Literatur im Internet zu Art. 104 GG
- Der Richtervorbehalt - ein zahnloser Tiger?
von Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg (Aufsatz, PDF-Format)
Über die verfassungsrechtliche Notwendigkeit des Richtervorbehalts und seine Ineffizienz in der Praxis
ZIS 2006, 29
über www.zis-online.com - Der Einfluss des Verfassungsrechts auf strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß (Aufsatz)
Der Autor untersucht den Einfluss des Verfassungsrechts auf strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen, mit dem Schwerpunkt Ermittlungsverfahren.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Art. 104 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Genehmigungspflichten
Grundrechte
Unterbringung
Unterbringungsverfahren
Unterbringungsähnliche Maßnahme - Art. 104 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haftbefehl
Richtervorbehalt
Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Grundrechtsgleiches Recht
Habeas Corpus
Justizgrundrecht
Freiheitsbeschränkung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Einschränkung von Grundrechten
- § 57 (Einschränkung von Grundrechten)
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- § 14
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 90
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1631b (Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Unterbringungssachen
- § 70 (zu Art. 104 II 4)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 70 I 2, II (zu Art. 104 II 4)
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- Vernehmung des Beschuldigten
- § 136a (zu Art. 104 I 2)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163c (zu Art. 104 II 4)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
- Die einzelnen Zwangsmittel
- § 24 (Zwangshaft) (zu Art. 104 II 4)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 28 (Gewahrsam) (zu Art. 104 II 4)