Grundgesetz
| I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19) |
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Hinweis der Redaktion:Siehe Berichte der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes..
Rechtsprechung zu Art. 13 GG
1.263 Entscheidungen zu Art. 13 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht ...
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05
Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet ...
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05
- BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
Immobilien - Zutritt zur Wohnung, um Gasversorgung abzustellen
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März ...
- VG Ansbach, 28.03.2013 - AN 15 X 13.00641
Durchsuchungsanordnung nach Art. 13 Abs. 2 GG
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Literatur im Internet zu Art. 13 GG
- Zur Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK bei Einstellung des Strafverfahrens und damit verknüpften Nebenfolgen von Ass. Prof. Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich (Aufsatz)
HRRS 7/2007, 286-292 (Reihe Strafprozessuale Leitfälle zur EMRK)
über hrr-strafrecht.de - Der Richtervorbehalt - ein zahnloser Tiger?
von Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg (Aufsatz, PDF-Format)
Über die verfassungsrechtliche Notwendigkeit des Richtervorbehalts und seine Ineffizienz in der Praxis
ZIS 2006, 29
über www.zis-online.com - Die "Online-Durchsuchung". Verfassungsrechtliche Grenzen des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme von Ri Ulf Buermeyer, Berlin (Aufsatz)
HRRS 8/2007, 329-337
über hrr-strafrecht.de - Zur Zulässigkeit strafprozessualer Online-Durchsuchungen von Prof. Dr. Hans Kudlich (Aufsatz)
In dem Aufsatz wird die Online-Durchsuchung straf- und verfassungsrechtlich de lege lata und ferenda untersucht.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Der "große Lauschangriff“ vor dem Bundesverfassungsgericht
von RA Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 4/2003, S. 157-158
über www.brak-mitteilungen.de - Der Einfluss des Verfassungsrechts auf strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß (Aufsatz)
Der Autor untersucht den Einfluss des Verfassungsrechts auf strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen, mit dem Schwerpunkt Ermittlungsverfahren.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Art. 13 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Altenheim
Betreten der Wohnung
Grundrechte
Vermögensverzeichnis
Vorführung
Wohnungsangelegenheiten - Art. 13 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Richtervorbehalt
Gemeine Gefahr
Großer Lauschangriff
Gefahr im Verzug
Parlamentarische Kontrolle
Privatsphäre
Innere Sicherheit
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Unverletzlichkeit der Wohnung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Überwachungsbedürftige Anlagen
- § 16 (Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle)
- Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
- Sonstige Vorschriften
- § 27 (Überwachung der Vorschriften zum Schutze der Jugend)
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Nutzung Erneuerbarer Energien
- § 11 (Überprüfung)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Behördliches Verfahren
- § 69 (Auskunftsverlangen, Betretungsrecht)
- Sammlungsgesetz (SammlungsG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 14 (Einschränkung eines Grundrechts)
- Landesheimgesetz (LHeimG)
- § 10 (Überwachung der Qualität)
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Bindungs- und Sicherungsrecht
- § 20 (Sonstige Vorschriften der Sicherung, datenschutz-rechtliche Bestimmungen, Betretungsrecht)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 17 (Aufsichtsbehörde)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Schlußvorschriften
- § 22 (Befugnisse der zuständigen Behörden)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 20 (Aufsichtsbehörden)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 59 (Auskunftsverlangen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Schlußvorschriften
- § 132 (Einschränkung von Grundrechten)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 161
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
- § 16 (Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung)
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 38 (Einschränkung von Grundrechten)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Schlußvorschriften
- § 29 (Einschränkung von Grundrechten)
- Abgabenordnung (AO)
- Schlussvorschriften
- § 413 (Einschränkung von Grundrechten)
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- § 29 (Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Allgemeines
- § 4 (Einschränkung von Grundrechten)
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte
- § 18 (Einschränkung von Grundrechten)
- Bestattungsgesetz (BestattG)
- Leichenwesen
- Leichenschau
- § 22 (Vornahme der Leichenschau)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Schlußbestimmungen
- § 32 (Einschränkung von Grundrechten)
- Landesbauordnung (LBO)
- Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden
- § 47 (Aufgaben und Befugnisse der Baurechtsbehörden)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Gewässeraufsicht
- § 101 (Befugnisse der Gewässeraufsicht)
- Wasserhaushaltsgesetz (0WHG28022010)
- Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
- § 21 (Überwachung)
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 127 (Einschränkung des Grundrechts nach Artikel 13 des Grundgesetzes)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten
- § 47 (Auskunfts- und Zutrittsrecht, Anordnungen)
- Organisation, Zuständigkeit, Verfahren
- § 77 (Untersuchungen und Kontrollen)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 52 (Überwachung)
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Überwachung
- § 40 (Allgemeine Überwachung)
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG)
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
- § 19 (Duldungspflichten bei Grundstücken)
- Überwachung
- § 47 (Allgemeine Überwachung)
- Landesabfallgesetz (LAbfG)
- Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
- § 10 (Satzung)
- Überwachung, Datenverarbeitung
- § 19 (Behördliche Überwachung, Anordnungen)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Einschränkung von Grundrechten)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Stehendes Gewerbe
- Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
- B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
- § 29 (Auskunft und Nachschau)
- Arbeitnehmer
- Aufsicht
- § 139b (Gewerbeaufsichtsbehörde)
- Gaststättengesetz (GastG)
- § 22 (Auskunft und Nachschau)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- Auskünfte und Prüfungen
- § 44c (Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen)
- Börsengesetz (BörsG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 3 (Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 4 (Aufgaben und Befugnisse)
- Überwachung von Unternehmensabschlüssen
- Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
- § 37o (Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Prävention
- § 19 (Befugnisse der Aufsichtspersonen)
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 114a (Durchführung der Qualitätsprüfungen)
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- Adoptionsvermittlung
- § 4 (Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 7 (Anzeigen und Auskünfte)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Überwachung
- § 64 (Durchführung der Überwachung)
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 758a (Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit) (zu Art. 13 II)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 6 II (Betreten und Durchsuchen) (zu Art. 13 II)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- Einzelmaßnahmen
- § 31 (Betreten und Durchsuchung von Wohnungen) (zu Art. 13 II)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 52 II (Überwachung) (zu Art. 13 I)