Grundgesetz
| I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19) |
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Hinweis der Redaktion:
- Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2002 (BT-Drs. 15/1504)
- Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2003 (BT-Drs. 15/3699)
- Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2004 (BT-Drs. 15/5971)
- Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2005 (BT-Drs. 16/3068)
- Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2006 (BT-Drs. 16/6363)
Rechtsprechung zu Art. 13 GG
- 164 Entscheidungen zu Art. 13 GG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 20 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu Art. 13 GG im Volltext bei
geordnet nach Datum - 7 Urteilsbesprechungen zu Art. 13 GG bei ibr-online
- BVerfG, Durchsuchungsanordnung Bankschließfach, 16.10.02
Art. 13 GG, Bankschließfach ist keine "Wohnung" im Sinne des Grundgesetzes;
Art. 2 GG, §§ 98, 102, 103 StPO, Anforderungen an die Bestimmtheit eines Durchsuchungsbeschlusses
- BVerfG, Wohnungsdurchsuchung bei Gefahr im Verzug, 20.2.01 (BVerfGE 103, 142)
§§ 102, 103, 105 StPO, Art. 13 II GG, enge Auslegung von "Gefahr im Verzug", voll justitiabler unbestimmter Rechtsbegriff, Pflicht zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehalts, Dokumentations- und Begründungspflichten der Strafverfolgungsbehörden vor Vornahme der Durchsuchung
- BVerfG, pauschaler Durchsuchungsbeschluß, 5.5.00 (NStZ 2000, 601)
Art. 13 GG, § 102 StPO, Durchsuchungsbeschluß muß durch geeignete Formulierungen inhaltlich angemessen begrenzt sein
- BVerfG, Wegnahme des Kindes in der Wohnung des Vaters, 19.11.99 (NJW 2000, 943)
Art. 13 II GG, Anforderungen an die Bestimmtheit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (hier: einstweilige Anordnung zu unbestimmt, da nicht einmal deutlich wurde, daß der Richter an die Möglichkeit einer Wohnungsdurchsuchung dachte);
Art. 13 II GG, zur Frage, ob eine Durchsuchungsanordnung in § 33 II FGG eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben kann (offengelassen);
§ 227 II BGB, zur Frage des Rechtmäßigkeitsmaßstabs bei Widerstand gegen rechtswidrige behördliche Handlungen (vgl. die Rspr. zu § 113 StGB) (offengelassen)
- BGH, Gefängnis-Besuchsraum, 24.7.98 (NJW 1998, 3284)
Art. 13 GG, § 100c I, III StPO, Tonbandüberwachung in der Untersuchungshaft
- BVerfG, Kurzberichterstattung, 17.2.98 (BVerfGE 97, 228)
Art. 70, 73 Nr. 9 GG, Zuordnung zu Gesetzgebungskompetenzbereichen;
Art. 12, 5, 14, 13 GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht
- BGH, langfristige Observation des Hauseingangs, 29.1.98 (NJW 1998, 1236)
§ 100c I Nr. 1 a) StPO ist - im Hinblick auf Art. 8 MRK, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht - ausreichende Rechtsgrundlage für längerfristige Observation außerhalb von Wohnungen (außerhalb des Schutzbereichs von Art. 13 GG);
(Hinweis: beachte auch die nunmehr speziellere Vorschrift des § 163f StPO, in Kraft getreten am 1.11.00)
- BVerfG, Polizist im Treppenhaus, 9.7.97 (BVerfGE 96, 245)
§ 113 StGB, Art. 13 GG;
§ 93a BVerfGG, Annahmevoraussetzungen bei strafgerichtlicher Verurteilung, "existentielle Betroffenheit"
- BVerfG, Durchsuchungsanordnung II, 27.5.97 (BVerfGE 96, 44)
Art. 13 GG, §§ 102, 105 StPO, beschränkte Gültigkeitsdauer von Anordnungen: 6 Monate, keine Beantragung "auf Vorrat"
- BVerfG, Durchsuchungsanordnung I, 30.4.97 (BVerfGE 96, 27)
Art. 13, 19 IV GG, § 304 StPO, "prozessuale Überholung": Erledigung durch Vollzug einer Maßnahme steht der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nicht entgegen, Rechtsschutzinteresse;
Art. 19 IV GG gewährt kein Recht auf eine zweite Instanz
- Ermittlungsrichter des BGH, Wanzen im PKW, 11.3.97 (NJW 1997, 2189)
Art. 13 GG, PKW ist keine "Wohnung", § 100c I Nr. 2 StPO deckt das heimliche Öffnen des PKW, nicht aber seine Verbringung in eine KFZ-Werkstatt
- BGH, Wohnungsbesuch durch polizeilichen Scheinaufkäufer, 6.2.97 (NJW 1997, 1516)
§ 110a II StPO, Abgrenzung zwischen "verdecktem Ermittler" und Polizisten als "gelegentlichem Scheinaufkäufer", §§ 110b, 110c StPO, Art. 13 GG
- BGH, Vereinsbüro, 15.1.97 (BGHSt 42, 372)
§ 100c I Nr. 2 StPO, Art. 13, 19 IV GG, Begriff der "Wohnung", "großer Lauschangriff" war vor Änderung des Art. 13 GG unzulässig
- BVerfG, Hafträume, 30.5.96 (NJW 1996, 2643)
Art. 13
- BGH, Richterentscheidung über Einsatz verdeckter Ermittler, 23.3.96 (BGHSt 42, 103)
§ 110b II 1 Nr. 2 StPO, Einsatz verdeckter Ermittler in Wohnungen ist nach Art. 13 GG zulässig, jedoch nur unter dem Richtervorbehalt des Art. 13 II GG;
§ 34 StPO, Anforderungen an die Begründung, Verwendung von Formularen nicht generell bedenklich;
Einstellung nach § 154 II StPO erfolgt durch Beschluß (mit Kosten- und Auslagenentscheidung), nicht durch Urteil
- BGH, "das Hausrecht geht dem Öffentlichkeitsrecht vor", 14.6.94 (BGHSt 40, 191)
§ 169 S. 1 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, kein Verstoß gegen die Öffentlichkeit der Verhandlung, wenn ein Augenschein (§ 86 StPO) auf privatem Grund stattfindet und der Eigentümer Unbeteiligten den Zutritt nicht gewährt (vgl. Art. 13 GG), (vgl. nunmehr auch § 144 I 2 ZPO <Fassung ab 1.1.02>);
§ 266 I StPO, Einstellung des Verfahrens in der Revisionsinstanz (§ 260 III StPO), wenn wegen einer Tat verurteilt wurde, zu der ein förmlicher Einbeziehungsbeschluß zur Nachtragsanklage fehlt
- BVerfG, Besitzrecht des Mieters, 26.5.93 (BVerfGE 89, 1)
Art. 14, Rechtsstellung des Mieters ist verfassungsrechtlich geschützt;
Art. 13, Schutzbereich im Räumungsprozeß nicht berührt
- BFH, Erneute Betriebsprüfungsanordnung nach Formmangel, 20.10.88
Zur Vereinbarkeit von § 200 AO mit Art. 13 GG, soweit die Vorschrift Zutrittsrechte der Steuerbehörden zu Geschäftsräumen (in Abgrenzung zu Wohnräumen) gewährt
- BGH, Raumaufzeichnungen, 16.3.83 (BGHSt 31, 296)
Art. 13 GG, Unverwertbarkeit einer "Raumgesprächs"-Aufzeichnung (versehentlich nicht aufgelegter Telefonhörer bei Telefonüberwachung)
- BVerfG, Zwangsvollstreckung im Steuerverfahren, 16.6.81 (BVerfGE 57, 346)
Art. 13 II GG, Richtervorbehalt gilt auch i.R.v. § 287 AO, Gewährung rechtlichen Gehörs
- BVerfG, Gerichtsvollzieher, 3.4.79 (BVerfGE 51, 97)
§ 758 ZPO, Art. 13 II GG, trotz Vorliegens eines gerichtlichen Titels ist eine gesonderte richterliche Anordnung erforderlich für die Durchsuchung der Wohnung des verurteilten Schuldners zum Zwecke der Pfändung (Hinweis: jetzt ausdrücklich geregelt in § 758a ZPO)
- BVerfG, Quick/Durchsuchungsbefehl, 26.5.76 (BVerfGE 42, 212)
Art. 13 GG, § 105 StPO, Durchsuchungsbefehl muß Inhalt des Tatvorwurfs und Art und denkbaren Inhalt der zu suchenden Beweismittel angeben
- BVerwG, Studentenwohnheim, 6.9.74 (BVerwGE 47, 31)
Art. 13 II, III GG
- BVerfG, Betriebsbetretungsrecht, 13.10.71 (BVerfGE 32, 54)
Literatur im Internet zu Art. 13 GG
- Der Richtervorbehalt - ein zahnloser Tiger?
von Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg (Aufsatz, PDF-Format)
Über die verfassungsrechtliche Notwendigkeit des Richtervorbehalts und seine Ineffizienz in der Praxis
ZIS 2006, 29
über www.zis-online.com - Die "Online-Durchsuchung". Verfassungsrechtliche Grenzen des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme von Ri Ulf Buermeyer, Berlin (Aufsatz)
HRRS 8/2007, 329-337
über hrr-strafrecht.de - Zur Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK bei Einstellung des Strafverfahrens und damit verknüpften Nebenfolgen von Ass. Prof. Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich (Aufsatz)
HRRS 7/2007, 286-292 (Reihe Strafprozessuale Leitfälle zur EMRK)
über hrr-strafrecht.de - Zur Zulässigkeit strafprozessualer Online-Durchsuchungen von Prof. Dr. Hans Kudlich (Aufsatz)
In dem Aufsatz wird die Online-Durchsuchung straf- und verfassungsrechtlich de lege lata und ferenda untersucht.
über www.humboldt-forum-recht.de - Der „große Lauschangriff“ vor dem Bundesverfassungsgericht
von RA Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 4/2003, S. 157-158
über www.brak-mitteilungen.de - Art. 13 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Überwachungsbedürftige Anlagen
- § 16 (Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren
- Behördliches Verfahren
- § 69 (Auskunftsverlangen, Betretungsrecht)
- Sammlungsgesetz (SammlungsG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 14 (Einschränkung eines Grundrechts)
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Bindungs- und Sicherungsrecht
- § 20 (Sonstige Vorschriften der Sicherung, datenschutz-rechtliche Bestimmungen, Betretungsrecht)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 17 (Aufsichtsbehörde)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Schlußvorschriften
- § 22 (Befugnisse der zuständigen Behörden)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 20 (Aufsichtsbehörden)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 59 (Auskunftsverlangen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Schlußvorschriften
- § 132 (Einschränkung von Grundrechten)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 161
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Schlußvorschriften
- § 29 (Einschränkung von Grundrechten)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Allgemeines
- § 4 (Einschränkung von Grundrechten)
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte
- § 18 (Einschränkung von Grundrechten)
- Bestattungsgesetz (BestattG)
- Leichenwesen
- § 22 (Vornahme der Leichenschau)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Schlußbestimmungen
- § 32 (Einschränkung von Grundrechten)
- Landesbauordnung (LBO)
- Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden
- § 47 (Aufgaben und Befugnisse der Baurechtsbehörden)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
- § 21 (Überwachung)
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 127 (Einschränkung des Grundrechts nach Artikel 13 des Grundgesetzes)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten
- § 47 (Auskunfts- und Zutrittsrecht, Anordnungen)
- Organisation, Zuständigkeit, Verfahren
- § 77 (Untersuchungen und Kontrollen)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 52 (Überwachung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Einschränkung von Grundrechten)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Stehendes Gewerbe
- Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
- B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
- § 29 (Auskunft und Nachschau)
- Arbeitnehmer
- § 139b (Gewerbeaufsichtsbehörde)
- Gaststättengesetz (GastG)
- § 22 (Auskunft und Nachschau)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- Auskünfte und Prüfungen
- § 44c (Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen)
- Börsengesetz (BörsG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 3 (Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 4 (Aufgaben und Befugnisse)
- Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
- Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
- § 37o (Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 7 (Anzeigen und Auskünfte)
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 758a (Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit) (zu Art. 13 II)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 6 II (Betreten und Durchsuchen) (zu Art. 13 II)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- Einzelmaßnahmen
- § 31 (Betreten und Durchsuchung von Wohnungen) (zu Art. 13 II)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 52 II (Überwachung) (zu Art. 13 I)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Arbeitnehmer
- § 139b VI (Gewerbeaufsichtsbehörde) (zu Art. 13 I)
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