Grundgesetz
| XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146) |
(1) Das Sondervermögen Deutsche Bundespost wird nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle sich hieraus ergebenden Angelegenheiten.
(2) Die vor der Umwandlung bestehenden ausschließlichen Rechte des Bundes können durch Bundesgesetz für eine Übergangszeit den aus der Deutschen Bundespost POSTDIENST und der Deutschen Bundespost TELEKOM hervorgegangenen Unternehmen verliehen werden. Die Kapitalmehrheit am Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost POSTDIENST darf der Bund frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgeben. Dazu bedarf es eines Bundesgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates.
(3) Die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten werden unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt. Die Unternehmen üben Dienstherrenbefugnisse aus. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Rechtsprechung zu Art. 143b GG
301 Entscheidungen zu Art. 143b GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Garantie einer umfassenden Rechtsstellung von ehemals bei der Deutschen ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; ...
- BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 121.07
Gleiche Alimentierung von Beamten mit gleichen oder gleichwertigen Statusämtern ...
- BVerwG, 09.04.2013 - 2 C 5.12
Sonderzahlung; Weihnachtsgeld; Bundesbeamter; Telekom; Besoldung; statusgleiche ...
- OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 R 35/06
Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 1 PostPersRG i.d.F. vom ...
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 22.09.2006 - 2 C 26.05
Gericht kippt Versetzung in Telekom-Personalagentur // Beamte müssen beschäftigt ...
- VG Hamburg, 12.08.2005 - 8 K 4174/03
- BVerwG, 22.09.2006 - 2 C 26.05
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 1.06
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; ...
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