Grundgesetz
| II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) |
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Rechtsprechung zu Art. 20 GG
15.179 Entscheidungen zu Art. 20 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Verständigungsgesetz; "Deal"); ...
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV
Zum selben Verfahren:
- BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes ...
- LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der ...
- BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R
- BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11
Fachanwaltsantrag: Was muss die Fallliste enthalten?
Zum selben Verfahren:
- AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 12/10
Rechtsanwälte - Fachanwälte: Dürfen einzelne Fälle niedriger gewichtet werden?
- AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 12/10
- BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (nach Unterbringung im psychiatrischen ...
- BVerfG, 11.03.2013 - 2 BvR 2000/12
Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz (Verhältnismäßigkeit; ...
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
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Literatur im Internet zu Art. 20 GG
- Das Demokratieprinzip als Auslegungsgrundsatz und Norm im Integrationskontext von Dr. Lars Lütgens (Dissertation)
Weil die Bundesrepublik Deutschland in immer höherem Ausmaß Hoheitsrechte auf Institutionen der Europäischen Union überträgt, ist die Bestimmung des unabänderlich gewährleisteten Verfassungskerns ein dringendes Bedürfnis der gegenwärtigen Verfassungsauslegung. Den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit bildet deshalb die Einordnung des Art. 79 III GG in das Verfassungsgefüge, insbesondere die Bestimmung seines Verhältnisses zu den demokratierelevanten »Grundsätzen« des Art. 20 GG.
- Zur Zulässigkeit strafprozessualer Online-Durchsuchungen von Prof. Dr. Hans Kudlich (Aufsatz)
In dem Aufsatz wird die Online-Durchsuchung straf- und verfassungsrechtlich de lege lata und ferenda untersucht.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Rechtsstaat und revolutionäre Gerechtigkeit von Prof. Dr. Bernhard Schlink (Aufsatz)
Der Verfasser beschätigt sich in seinem Beitrag zur Bewältigung kommunistischer Vergangenheit in Deutschland unter anderem mit der Mauerschützenproblematik und dem Rückwirkungsverbot in Art. 103 Abs. 2 GG.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Treueverhältnisse im Föderalismus Oder: Von der Bundes- zur Unionstreue von Dipl.-Jur. Univ. Stephan Hofbeck (Aufsatz)
Ziel dieses Aufsatzes ist es, die Notwendigkeit von Treueverhältnissen innerhalb föderaler Verbände darzustellen. Dabei wurden die Grundsätze der Bundes-, sowie der Unionstreue einer vergleichenden Analyse unterzogen.
über www.jurawelt.de - Zur Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern von Prof. Dr. Ulrich Karpen (Aufsatz)
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von rechnergesteuerten Wahlgeräten und den hiergegen erhobenen Wahlprüfungsbeschwerden
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Art. 20 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Abschiebung
Betreuungsgerichtshilfe
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Vormundschaftsgerichtshilfe - Art. 20 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Vorrang der Verfassung
Souveränität
Vorrang des Gesetzes
Volk
Verfassungsmäßige Ordnung
Staatsziel
Staatsgewalt
Gesetzgebung
Vertrauensschutz
Ewigkeitsklausel
Demokratie
Rechtsprechung
Gewaltenteilung
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht)
Widerstandsrecht
Sozialstaat - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 90
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Sonderausgaben
- § 10
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Verf)
- Vom Staat und seinen Ordnungen
- Die Gesetzgebung
- Art. 58 (zu Art. 20 III)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gemeinsame Vorschriften
- § 92 II (Begriffsbestimmungen)