(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Rechtsprechung zu Art. 3 GG
51.538 Entscheidungen zu Art. 3 GG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F
- BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei ...
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral ...
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Zum selben Verfahren:
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten ...
- BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten ...
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
- BFH, 28.04.2016 - IV R 20/13
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § ...
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf ...
Art. 3 GG in Nachschlagewerken
- Art. 3 GG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gleichstellung (Behinderte Menschen)
Behinderung
Willkür (Recht)
Diskriminierung
Rechtsschutzgleichheit
Gleichberechtigung
Gleichheitssatz
Gleichbehandlung im Unrecht - Art. 3 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Gerichtskosten
Querverweise
- Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
- § 7 (Pädagogisches Personal und Zusatzkräfte)