Grundgesetz
| I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19) |
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Rechtsprechung zu Art. 3 GG
31.126 Entscheidungen zu Art. 3 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Zum selben Verfahren:
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis ...
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) ...
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Literatur im Internet zu Art. 3 GG
- Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können neue, qualitätsgeprüfte Fachanwaltsbezeichnungen geschaffen werden?
von RA Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 2/2004, S. 46-47
über www.brak-mitteilungen.de - Das von der Satzungsversammlung beschlossene Konzept zur Einführung neuer Fachanwaltschaften
von RA Prof. Dr. Michael Quaas, Stuttgart (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 2/2004, S. 57-59
über www.brak-mitteilungen.de - Familienrechtliche Antworten auf veränderte Familienwelten
von RiBVerfG Dr. Christine Hohmann-Dennhardt
Forum Familienrecht 5/2007, S. 174-185
über www.forum-familienrecht.de - Grünbuch der Europäischen Kommission über das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit in Scheidungssachen
von RA Dr. Peter Finger, Frankfurt am Main
Entwurf für eine VO Nr. 2201/2003 neu
Forum Familienrecht 1+2/2007, S. 35-41
über www.forum-familienrecht.de - Gleichberechtigung im Familienrecht
von RiBVerfG Dr. Christine Hohmann-Dennhardt
Forum Familienrecht 1+2/2006, S. 15-23
über www.forum-familienrecht.de - Die erbrechtliche Stellung eines Kindes nach Adoption durch den anderen Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft aus verfassungsrechtlicher Sicht
von RA Andreas Schlütter, Nottuln
Forum Familienrecht 6+7/2005, S. 234-238
über www.forum-familienrecht.de - Surrogatsthese contra ökonomische Logik
von Prof. Dr. Thomas Rauscher, Universität Leipzig
Forum Familienrecht 4/2005, S. 135-139
über www.forum-familienrecht.de - Richterliche Überprüfung von Eheverträgen nach dem Urteil des BGH v. 11.2.2004 - XII ZR 265/02
von RiOLG Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb
Forum Familienrecht 2/2004, S. 65-69
über www.forum-familienrecht.de - 25 Jahre Versorgungsausgleich - Ein Hürdenlauf zur sozialen Sicherung
von RiLG Renate Rohde
Forum Familienrecht 4/2002, S. 120-123
über www.forum-familienrecht.de - Der Zweite Schritt
von Dr. Rainer Kemper, Münster
Die Lebenspartnerschaft auf dem Weg vom eheähnlichen zum ehegleichen Rechtsinstitut
Forum Familienrecht 3/2005, S. 88-96
über www.forum-familienrecht.de - Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland
von Patrick Breyer (Dissertation, PDF-Format)
Der Autor stellt fest, dass eine generelle Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten aus mehreren Gründen mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Weil diese Unvereinbarkeit insbesondere in der Verdachtsunabhängigkeit einer generellen Verkehrsdatenspeicherung begründet ist, besteht sie unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Regelung im Einzelnen. Nach Auffassung des Autors liegt keine besondere Dringlichkeitssituation vor, in der die sofortige Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung geboten wäre.
Stand: 2004 - Art. 3 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Gerichtskosten - Art. 3 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gleichstellung (Behinderte Menschen)
Behinderung
Willkür (Recht)
Diskriminierung
Rechtsschutzgleichheit
Gleichberechtigung
Gleichheitssatz
Gleichbehandlung im Unrecht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
- § 7 (Pädagogisches Personal)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Sonderausgaben
- § 10
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Allgemeiner Teil
- §§ 1 ff (Ziel des Gesetzes)
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 14 (Diskriminierungsverbot)
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
- Sozialvorschriften
- Art. 141 (ex-Art. 119) (zu Art. 3 II, III)
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Verf)
- Vom Menschen und seinen Ordnungen
- Mensch und Staat
- Art. 2a (zu Art. 3 III 2)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 9 Nr. 3 (Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen) (zu Art. 3 II)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- §§ 1 ff (zu Art. 3 III 2)
- Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
- §§ 123 ff (zu Art. 3 III 2)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (39)
Eigene Frage stellen