Grundgesetz
| III. Der Bundestag (Art. 38 - 49) |
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Rechtsprechung zu Art. 38 GG
571 Entscheidungen zu Art. 38 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10
Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für ...
- BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des ...
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Mündliche Verhandlung in Sachen "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote
Literatur im Internet zu Art. 38 GG
- Familienwahlrecht und Grundgesetz von Prof. Dr. Josef Isensee (Aufsatz)
Der Autor beleuchtet in seiner kurzen Betrachtung die Fragestellung, wie sich das Grundgesetz in seiner derzeitigen Form zu der Zulässigkeit der Einführung eines Familienwahlrechtes verhält.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Wollen wir eine andere Republik? - Kinderwahlrecht contra Verfassungsrecht von Rudolf Wassermann (Aufsatz)
Mit Verweis auf die in der Verfassung verankerten Grundsätze der gleichen und unmittelbaren Wahl lehnt der Autor den fraktionsübergreifenden Bundestagsantrag zur Einführung des Familienwahlrechts ab.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages" - Machthaber ohne Legitimation? von Alexander Fritzsche (Aufsatz)
- Zur Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern von Prof. Dr. Ulrich Karpen (Aufsatz)
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von rechnergesteuerten Wahlgeräten und den hiergegen erhobenen Wahlprüfungsbeschwerden
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Art. 38 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Wahlrecht
Wahl
Mitglied des Deutschen Bundestages
Grundrechtsgleiches Recht
Gleichheitssatz
Freies Mandat
Lissabon-Urteil
Bundestagswahl
Bundestagswahlrecht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 90
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 2 (Eintritt der Volljährigkeit) (zu Art. 38 II)