Grundgesetz
| IV. Der Bundesrat (Art. 50 - 53) |
Rechtsprechung zu Art. 50 GG
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu Art. 50 GG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BVerfG, Volksbefragung Atombewaffnung, 30.7.58 (BVerfGE 8, 104)
Art. 30, 73 Nr. 1 GG, keine Kompetenz der Länder, ihr Staatsvolk zu Fragen, die in die Bundeskompetenz fallen, zu konsultieren;
Art. 50, 51 GG, Stellung des Bundesrats, "Bundesorgan", keine Instruktion durch das Staatsvolk
Literatur im Internet zu Art. 50 GG
- Die Rolle zweiter Kammern in Bundesstaaten von Dr. Dante Jaime Haro Reyes (Dissertation)
- Der Bundesstaat als Hemmschuh für Reformen? - Insbesondere die Rolle des Bundesrates
von Patrick Hilbert (Aufsatz, PDF-Format)
über www.law-journal.de - Art. 50 GG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bundesrat (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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