Grundgesetz
VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82) |
(1) 1Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. 2Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. 3Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. 4Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.
(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
(3) Der Bundesrat kann der Bundesregierung Vorlagen für den Erlaß von Rechtsverordnungen zuleiten, die seiner Zustimmung bedürfen.
(4) Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.
Rechtsprechung zu Art. 80 GG
4.770 Entscheidungen zu Art. 80 GG in unserer Datenbank:
- VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20 Corona
Nichtigkeit einzelner Vorschriften der Thüringer ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvN 1/21 Corona
Unzulässige Divergenzvorlage zu Thüringer Coronaverordnung
- VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20 Corona
Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten ...
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvN 1/21 Corona
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23
Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an ...
- BVerwG, 15.12.2023 - 6 B 9.23
Bewilligung eines weitergehenden Betriebskostenzuschusses an Ersatzschulträger
- BGH, 11.04.2024 - III ZR 134/22 Corona
Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 ...
- BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 12.04.2018 - 67 S 328/17
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer mietvertraglichen Vereinbarung zur zulässigen ...
- LG Berlin, 12.04.2018 - 67 S 328/17
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 80 GG:
- Grundgesetz (GG)
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 129
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 48b (Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen)
- Verfassung (Verf)
- Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen
- II. Religion und Religionsgemeinschaften
- Art. 4 I 2