Grundgesetz
| VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82) |
(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.
(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
(3) Der Bundesrat kann der Bundesregierung Vorlagen für den Erlaß von Rechtsverordnungen zuleiten, die seiner Zustimmung bedürfen.
(4) Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.
Rechtsprechung zu Art. 80 GG
1.748 Entscheidungen zu Art. 80 GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung
- OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
- BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02
Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung ...
- BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
- BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02
Abgabepflicht des Milcherzeugers bei Überschreiten der einzelbetrieblichen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 24.06.2002 - 7 K 2991/01
Milchgarantiemengenabgabe; Milchquote; Zusatzabgabe; Neuzuweisung; Zitiergebot; ...
- FG Hessen, 24.06.2002 - 7 K 2991/01
- BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
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Literatur im Internet zu Art. 80 GG
- Die kooperierende rechtserzeugende Gewalt in der kompetenzrechtlichen, legitimatorischen und instrumentellen Krise? von Kathrin Schwärzel (Aufsatz)
Die Verfasserin widmet sich dem Phänomen der kooperierenden rechtserzeugenden Gewalt, das aus der Theorie und Praxis der Rechtsetzung nicht mehr wegzudenken ist.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Verf)
- Vom Menschen und seinen Ordnungen
- Religion und Religionsgemeinschaften
- Art. 4 I 2 (zu Art. 80 I 3)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 48b (Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen)
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