Grundgesetz
| VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Art. 83 - 91) |
(1) Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Durch Bundesgesetz können Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung den Ländern als eigene Angelegenheit übertragen werden.
(2) Der Bund nimmt die über den Bereich der Eisenbahnen des Bundes hinausgehenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung wahr, die ihm durch Bundesgesetz übertragen werden.
(3) Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes, soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(4) Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(5) Gesetze auf Grund der Absätze 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ferner Gesetze, die die Auflösung, die Verschmelzung und die Aufspaltung von Eisenbahnunternehmen des Bundes, die Übertragung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes an Dritte sowie die Stillegung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes regeln oder Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr haben.
Rechtsprechung zu Art. 87e GG
89 Entscheidungen zu Art. 87e GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 13 A 474/11
- BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92
Bundesgrenzschutz
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches ...
- VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 115/12
Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen ...
- BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10
Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 119/07
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881
Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für ...
- BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03
Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger
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