Grundgesetz

   IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104)   

Artikel 92

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Rechtsprechung zu Art. 92 GG

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 92 GG:
    GG
      Die Grundrechte
        Art. 19 IV
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