§ 7
Vermerk zur Sicherung der Ansprüche aus der Sachenrechtsbereinigung aus dem Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
(1) Die Eintragung eines Vermerks zur Sicherung der Ansprüche aus der Sachenrechtsbereinigung aus dem Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche erfolgt in der zweiten Abteilung und richtet sich nach Absatz 2.
(2) In der Spalte 1 ist die laufende Nummer der Eintragung, in der Spalte 2 die laufende Nummer, unter der das betroffene Grundstück in dem Bestandsverzeichnis eingetragen ist, anzugeben. In der Spalte 3 ist einzutragen "Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB ..." unter Angabe des Besitzberechtigten, des Umfangs und Inhalts des Rechts, soweit dies aus den der Eintragung zugrundeliegenden Unterlagen hervorgeht, sowie der Grundlage der Eintragung (§ 4 Abs. 4). § 44 Abs. 2 der Grundbuchordnung gilt sinngemäß. § 9 Abs. 1 und 2 gilt sinngemäß mit der Maßgabe, daß an die Stelle der grundbuchmäßigen Bezeichnung des oder der betroffenen Grundstücke die laufende Nummer tritt, unter der diese im Bestandsverzeichnis eingetragen sind. Die Spalte 5 ist zur Eintragung von Veränderungen der in den Spalten 1 bis 3 eingetragenen Vermerke bestimmt, und zwar einschließlich der Beschränkungen in der Person des Besitzberechtigten in der Verfügung über das in den Spalten 1 bis 3 eingetragene Recht, auch wenn die Beschränkung nicht erst nachträglich eintritt. In der Spalte 7 erfolgt die Löschung der in den Spalten 3 und 5 eingetragenen Vermerke. Bei Eintragungen in den Spalten 5 und 7 ist in den Spalten 4 und 6 die laufende Nummer anzugeben, unter der die betroffene Eintragung in der Spalte 1 vermerkt ist.
Rechtsprechung zu § 7 GGV
16 Entscheidungen zu § 7 GGV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuG, 14.06.2011 - T-68/10
Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes ...
- BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08
Verlängerte Limousinen
- BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06
Gebäckpresse
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 96/05
Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Begründung eines nicht ...
- OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 96/05
- OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
Geschmacksmusterschutz: Anforderungen an eine vorherige Offenbarung eines Musters ...
- EuG, 22.06.2010 - T-153/08
Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes ...
- LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11
Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1 ...
- OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach
- OLG Jena, 04.01.1999 - 6 W 561/98
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- BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
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