Gerichtskostengesetz
| Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Wertvorschriften (§§ 39 - 47) |
Rechtsprechung zu § 39 GKG
Rechtsprechungsübersichten:
- 62 Entscheidungen zu § 39 GKG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 39 GKG
Querverweise
Auf § 39 GKG verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Verfahrensgrundsätze
- Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
- Allgemeines
- § 89 (Beratung, Auskunft)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Verfahrensvorschriften
- § 12 IV (Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis, Streitwertminderung) (zu §§ 39 ff)
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