Gerichtskostengesetz
| Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Wertvorschriften (§§ 39 - 47) |
(1) In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.
(2) Für wechselseitig eingelegte Rechtsmittel, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, ist Absatz 1 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.
(3) Macht der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung geltend, erhöht sich der Streitwert um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht.
(4) Bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 45 GKG
1.363 Entscheidungen zu § 45 GKG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Rostock, 23.10.2007 - 7 W 75/07
Streitwert: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag
- OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
Verfahrensrecht - Streitwert bei Hilfsaufrechnung/mehrere Gegenforderungen
- OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 10 W 114/08
Mietrecht - Klage und Widerklage gegen Betriebskostenabrechnung: Streitwert?
- BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.01.2010 - II ZR 34/07
Teilurteil bezüglich eines Teils der einfachen Streitgenossen im Falle der ...
- BGH, 18.01.2010 - II ZR 34/07
- LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10
Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher ...
- OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
Rechtsanwaltsgebühr bei Nichtvornahme einer Zusammenzurechnung von Klage und ...
- OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 3 W 23/11
Derselbe Gegenstand im Sinne von § 45 I 3 GKG bei Verkehrsunfall
- OVG Bremen, 18.08.2009 - 2 S 229/09
Streitwert; Schulzuweisung; Hilfsantrag; Schulaufnahme; Oberverwaltungsgericht ...
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Querverweise
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
- § 5 (Mehrere Ansprüche)
- Gerichtsstand
- § 33 (Besonderer Gerichtsstand der Widerklage)
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 160 III Nr. 1 (Inhalt des Protokolls) (zu § 45 IV)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 322 II (Materielle Rechtskraft) (zu § 45 III)