Gerichtskostengesetz
| Abschnitt 8 - Erinnerung und Beschwerde (§§ 66 - 69a) |
(1) Auf die Rüge eines durch die Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn
| 1. | ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und | |
| 2. | das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. |
(2) Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. Die Rüge ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird; § 66 Abs. 5 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.
(3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rüge an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.
(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies aufgrund der Rüge geboten ist.
(6) Kosten werden nicht erstattet.
Rechtsprechung zu § 69a GKG
60 Entscheidungen zu § 69a GKG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TE 1557/07
Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Streitwertbeschwerde
- BFH, 11.03.2010 - V S 20/09
Anhörungsrüge nach § 69a GKG - Eigenhändige Unterschrift des Urteils - ...
- BFH, 19.11.2009 - III S 43/09
Gegenvorstellung gegen Zurückweisung einer Erinnerung nicht statthaft - ...
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 10 W 145/09
Kosten einer Anhörungsrüge
- BFH, 18.08.2009 - X S 28/09
Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung
- BFH, 10.06.2008 - X E 5/08
Erinnerung gegen Kostenrechnung: Verfassungsbeschwerde ohne Einfluss auf die ...
- BFH, 21.11.2007 - X S 30/07
Anhörungsrüge nach § 133a FGO bzw. § 69a GKG
- KG, 13.02.2007 - 1 W 74/07
Kostenverfahren: Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
Verfahrensrecht - Außerordentliche Beschwerde im Verfahren über Kostenansatz?
- KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07
- BFH, 17.07.2007 - IX S 13/07
Keine Anhörungsrüge nach § 69a GKG gegen Zahlungserinnerung
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