Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Titel II - Freiheiten (Art. 6 - 19) |
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.
(2) Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln.
Rechtsprechung zu Art. 10 GRCh
267 Entscheidungen zu Art. 10 GRCh in unserer Datenbank:
- BAG, 01.02.2024 - 2 AZR 196/22
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 01.03.2022 - 8 Sa 1092/20
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer in der ...
- LAG Hessen, 01.03.2022 - 8 Sa 1092/20
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-804/18
Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos kann ein Arbeitgeber im Rahmen seiner ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 15.07.2021 - C-804/18
WABE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - ...
- EuGH, 15.07.2021 - C-804/18
- EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17
Jehovan todistajat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17
- BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die ...
- EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14
Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die ...
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14