Charta der Grundrechte der Europäischen Union

   Titel III - Gleichheit (Art. 20 - 26)   
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Art. 25
Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Rechtsprechung zu Art. 25 GRCh

18 Entscheidungen zu Art. 25 GRCh in unserer Datenbank:

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