Gerichtsverfassungsgesetz
| 9. Titel - Bundesgerichtshof (§§ 123 - 140) |
Literatur im Internet zu § 123 GVG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 123 GVG:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Rechtsprechung
- Art. 95
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