Gerichtsverfassungsgesetz
| 9a. Titel - Zuständigkeit für Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen (§ 140a) |
(1) Im Wiederaufnahmeverfahren entscheidet ein anderes Gericht mit gleicher sachlicher Zuständigkeit als das Gericht, gegen dessen Entscheidung sich der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens richtet. Über einen Antrag gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil entscheidet ein anderes Gericht der Ordnung des Gerichts, gegen dessen Urteil die Revision eingelegt war.
(2) Das Präsidium des Oberlandesgerichts bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres die Gerichte, die innerhalb seines Bezirks für die Entscheidungen in Wiederaufnahmeverfahren örtlich zuständig sind.
(3) Ist im Bezirk eines Oberlandesgerichts nur ein Landgericht eingerichtet, so entscheidet über den Antrag, für den nach Absatz 1 das Landgericht zuständig ist, eine andere Strafkammer des Landgerichts, die vom Präsidium des Oberlandesgerichts vor Beginn des Geschäftsjahres bestimmt wird. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach Absatz 2 zu treffende Entscheidung des Präsidiums eines Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk nur ein Landgericht eingerichtet ist, dem Präsidium eines benachbarten Oberlandesgerichts für solche Anträge zuzuweisen, für die nach Absatz 1 das Landgericht zuständig ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(4) In den Ländern, in denen nur ein Oberlandesgericht und nur ein Landgericht eingerichtet sind, gilt Absatz 3 Satz 1 entsprechend. Die Landesregierungen dieser Länder werden ermächtigt, mit einem benachbarten Land zu vereinbaren, daß die Aufgaben des Präsidiums des Oberlandesgerichts nach Absatz 2 einem benachbarten, zu einem anderen Land gehörenden Oberlandesgericht für Anträge übertragen werden, für die nach Absatz 1 das Landgericht zuständig ist.
(5) In den Ländern, in denen nur ein Landgericht eingerichtet ist und einem Amtsgericht die Strafsachen für die Bezirke der anderen Amtsgerichte zugewiesen sind, gelten Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 entsprechend.
(6) Wird die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, das von einem Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden worden war, so ist ein anderer Senat dieses Oberlandesgerichts zuständig. § 120 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.
(7) Für Entscheidungen über Anträge zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 140a GVG
46 Entscheidungen zu § 140a GVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Koblenz, 12.02.1996 - 1 Ws 71/96
- OLG Hamm, 19.09.2002 - 3 (s) Sbd 1-6/02
Zuständigkeitsbestimmung, Gericht des ersten Rechtszuges, Wiederaufnahmeverfahren
- OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 2 Ws (Reha) 21/00
Zuständigkeit für die Prüfung des Antrags auf Wiederaufnahme eines ...
- StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1081
Wahl der Mitglieder des StGH Wiesbaden durch Wahlmänner mit Verf HE Art 130 Abs 2 ...
- OLG Brandenburg, 20.11.1996 - 1 Ws (Reha) 61/96
- OLG Oldenburg, 30.09.1991 - 1 Ws 186/91
Gericht, zuständiges, Zuständigkeit, Berufungsurteil, beschränktes, ...
- BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den gesetzlichen Richter im ...
- OLG Naumburg, 04.08.2010 - 2 ARs 6/10
Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Wiederaufnahme ...
- OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
- OLG Naumburg, 23.06.1993 - Ws 193/92
- OLG Frankfurt, 11.07.2006 - 3 Ws 652/06
Wiederaufnahmeverfahren: Zuständiges Gericht nach Berufungsbeschränkung im ...
- OLG Düsseldorf, 02.07.1992 - 4 Ws 214/92
- BGH, 27.10.1998 - 1 StR 631/76
- KG, 28.05.1997 - 1 AR 518/95
- BGH, 30.07.2008 - 1 StR 25/08
Weiterleitung eines Antrages auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung ...
- BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher ...
- LG Landau/Pfalz, 12.09.2002 - 2 Qs 19/02
Die Wiederaufnahme des Verfahrens bei irrtümlichem Erlass eines Strafbefehls ...
- OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/01
Verteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren
- OLG Brandenburg, 13.01.2004 - 2 Ws (Reha) 14/03
Wiederaufnahme im Rehabilitierungsverfahren
- BGH, 28.11.1996 - StB 13/96
Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches ...
Literatur im Internet zu § 140a GVG
Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG)
- Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
- Gerichte
- § 1 (Geschäftsjahr) (zu § 140a II, III 1)
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