Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 1 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (§§ 97 - 114) |
1. | öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Konzession vergeben, | |
2. | Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 1, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 Absatz 2 bis 6 ausüben und eine Konzession zum Zweck der Ausübung dieser Tätigkeit vergeben, | |
3. | Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 2, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 Absatz 2 bis 6 ausüben und eine Konzession zum Zweck der Ausübung dieser Tätigkeit vergeben. |
(2) § 100 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
oder sicherheits-
spezifische öffentliche Aufträge § 105Konzessionen § 106Schwellenwerte § 107Allgemeine Ausnahmen § 108Ausnahmen bei öffentlich-
öffentlicher Zusammenarbeit § 109Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln § 110Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen § 112Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen § 113Verordnungs-
ermächtigung § 114Monitoring und Vergabestatistik
Rechtsprechung zu § 101 GWB
49 Entscheidungen zu § 101 GWB in unserer Datenbank:
- VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16
Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne ...
- OLG Rostock, 21.11.2023 - 17 Verg 3/23
Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Verpachtung eines Grundstücks mit einer ...
- BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines ...
- OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15
Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen ...
- VK Berlin, 14.03.2022 - VK-B2-40/21
Wertungsentscheidung darf keinem "Auswahlgremium" überlassen werden!
- VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!
- VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19
Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung
- OLG Karlsruhe, 10.08.2021 - 15 Verg 10/21
Realisierungswettbewerb
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 4 A 2038/16
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs wegen Vergaberechtsverstößen im ...
Zum selben Verfahren:
- VG Münster, 07.09.2016 - 9 K 3118/12
Falsche Verfahrensart gewählt: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!
- VG Münster, 07.09.2016 - 9 K 3118/12
Querverweise
Auf § 101 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- Nachprüfungsverfahren
- Nachprüfungsbehörden
- § 159 (Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern)