Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Vierter Teil - Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 - 129) |
| Erster Abschnitt - Vergabeverfahren (§§ 97 - 101b) |
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
| 1. | gegen § 101a verstoßen hat oder | |
| 2. | einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist |
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Rechtsprechung zu § 101b GWB
179 Entscheidungen zu § 101b GWB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 33/11
Vergabe - Keine Information nach § 101a GWB: Vertrag trotzdem wirksam?
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
Vergabe - Keine analoge Anwendung der Verjährungsvorschriften auf § 101b ...
- VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11
Vergabe - Informationspflicht nach § 101a GWB
- OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10
Vergabe - Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. bei de-facto-Vergaben
Zum selben Verfahren:
- VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 55/09
Vergabe - NachVertragsschluss kein Nachprüfungsverfahren mehr!
- VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 55/09
- OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12
Vergabe - Wann besteht positive Kenntnis von einer de-facto-Vergabe?
- VK Münster, 18.03.2010 - VK 2/10
Vergabe - Relevanz des Bieterstatuses im Nachprüfungsverfahren
- OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
Vergabe - Rettungsdienstleistung nach RettDG LSA 2006: Vergabepflichtig?
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