Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 2 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (§§ 115 - 135) |
Unterabschnitt 2 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§§ 119 - 135) |
(1) 1In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. 2Die Leistungsbeschreibung enthält die Funktions- oder Leistungsanforderungen oder eine Beschreibung der zu lösenden Aufgabe, deren Kenntnis für die Erstellung des Angebots erforderlich ist, sowie die Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung.
(2) Bei der Beschaffung von Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer zu berücksichtigen.
(3) Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beizufügen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
beschreibung § 122Eignung § 123Zwingende Ausschlussgründe § 124Fakultative Ausschlussgründe § 125Selbstreinigung § 126Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127Zuschlag § 128Auftragsausführung § 129Zwingend zu berücksichtigende Ausführungs-
bedingungen § 130Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 131Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrs-
leistungen im Eisenbahnverkehr § 132Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 133Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen § 134Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Rechtsprechung zu § 121 GWB
225 Entscheidungen zu § 121 GWB in unserer Datenbank:
- VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!
- VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein ...
- OLG Bremen, 04.11.2022 - 2 Verg 1/22
Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen ...
- KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
Erstellung der Berliner Mietspiegel: Antragsbefugnis in einem Vergabeverfahren ...
- VK Thüringen, 21.11.2019 - 250-4003-15123/2019-E-021-EF
Auftraggeber muss angeben, was er für "gleichwertig" hält!
- OLG Schleswig, 19.09.2022 - 54 Verg 3/22
Funk- und Notrufabfragesystem - Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens über die ...
- VK Rheinland-Pfalz, 27.08.2019 - VK 1-13/19
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nur im ...
- VK Bund, 23.02.2017 - VK 1-11/17
Umgestaltung ZOB und HBF
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung ...
- VK Südbayern, 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18
Anforderung an Zuschlagskriterium
Querverweise
Auf § 121 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- § 142 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 147 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von Konzessionen
- § 152 (Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverfahren
- Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 31 (Leistungsbeschreibung)