Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Vierter Teil - Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 - 129) |
| Zweiter Abschnitt - Nachprüfungsverfahren (§§ 102 - 129) |
| III. Sofortige Beschwerde (§§ 116 - 124) |
(1) Wird wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften Schadensersatz begehrt und hat ein Verfahren vor der Vergabekammer stattgefunden, ist das ordentliche Gericht an die bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer und die Entscheidung des Oberlandesgerichts sowie gegebenenfalls des nach Absatz 2 angerufenen Bundesgerichtshofs über die Beschwerde gebunden.
(2) Will ein Oberlandesgericht von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen, so legt es die Sache dem Bundesgerichtshof vor. Der Bundesgerichtshof entscheidet anstelle des Oberlandesgerichts. Der Bundesgerichtshof kann sich auf die Entscheidung der Divergenzfrage beschränken und dem Beschwerdegericht die Entscheidung in der Hauptsache übertragen, wenn dies nach dem Sach- und Streitstand des Beschwerdeverfahrens angezeigt scheint. Die Vorlagepflicht gilt nicht im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 und nach § 121.
Rechtsprechung zu § 124 GWB
517 Entscheidungen zu § 124 GWB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
Rettungsdienstleistungen II
- BGH, 24.02.2003 - X ZB 12/02
Vergabe - Vor Divergenzvorlage muss das OLG die Beteiligten erst anhören
Zum selben Verfahren:
- OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/01
Vergabe - Kostenverteilung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/01
- OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 27 U 1/07
Vergabe - Rechtswidrige Zuschlagserteilung: Schadensersatz!
- OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10
Vergabe - Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig!
- OLG Naumburg, 23.04.2007 - 1 U 47/06
Vergabe - Schadensersatz: Bindungswirkung der Feststellungen im Vergabeverfahren
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 7/08
Vergabe - Zuständigkeit für Rechtsschutz gegen Vergaben gesetzl. Krankenkassen?
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.06.2010 - X ZB 15/08
Vergabe - Arzneimittelrabattverträge: Zuschlag nach Wirtschaftlichkeit
- BSG, 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D
Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme
- BGH, 29.06.2010 - X ZB 15/08
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Querverweise
- GWB
- Vergabe öffentlicher Aufträge
- Nachprüfungsverfahren
- Nachprüfungsbehörden
- § 104 II 2 (Vergabekammern) (zu § 124 I)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Der Bund und die Länder
- Art. 34 S. 3 (zu § 124 I)