Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Vierter Teil - Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 - 129) |
| Dritter Abschnitt - Sonstige Regelungen (§§ 125 - 129b) |
(1) Erweist sich der Antrag nach § 107 oder die sofortige Beschwerde nach § 116 als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
(2) Ein Missbrauch ist es insbesondere,
| 1. | die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken; | |
| 2. | die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen; | |
| 3. | einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen. |
(3) Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Rechtsprechung zu § 125 GWB
46 Entscheidungen zu § 125 GWB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VK Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 1 VK 64/08
Vergabe - Keine Rügepräklusion bei Ausscheiden im Verhandlungsverfahren
- VK Brandenburg, 20.12.2005 - 1 VK 75/05
Vergabe - Ungerechtfertigte und missbräuchliche Antragstellung
- VK Arnsberg, 11.09.2008 - VK 19/08
- OLG Brandenburg, 07.08.2012 - Verg W 5/12
Vergabe - Mindestlohnerklärung kann nachgereicht werden!
- VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10
Vergabe - Sozialrecht contra Vergabrecht
- OLG Jena, 29.08.2008 - 9 Verg 5/08
Vergabe - 22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!
- VK Düsseldorf, 13.03.2006 - VK-08/06
Vergabe - Anforderungen an die Eignungsbewertung als Ermessensentscheidung
- VK Sachsen, 12.03.2003 - 1/SVK/010-03
Vergabe - Ausschluss wegen unzureichender technischer Leistung
- VK Sachsen, 22.08.2001 - 1/SVK/79-01
Vergabe - § 115 Abs. 3 GWB setzt Rechtsschutzbedürfnis voraus
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