Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 2 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (§§ 115 - 135) |
Unterabschnitt 2 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§§ 119 - 135) |
Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 ergriffen hat, darf es
1. | bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, | |
2. | bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
beschreibung § 122Eignung § 123Zwingende Ausschlussgründe § 124Fakultative Ausschlussgründe § 125Selbstreinigung § 126Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127Zuschlag § 128Auftragsausführung § 129Zwingend zu berücksichtigende Ausführungs-
bedingungen § 130Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 131Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrs-
leistungen im Eisenbahnverkehr § 132Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 133Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen § 134Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Rechtsprechung zu § 126 GWB
57 Entscheidungen zu § 126 GWB in unserer Datenbank:
- VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
Wer nach Kartellbeteiligung wieder mitbieten will, muss umfassend aufklären!
- VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
Auftraggeber darf zweifelhafte Bieterangaben nicht selbst korrigieren!
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 13.05.2019 - 13 Verg 2/19
Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde ...
- VK Niedersachsen, 18.03.2019 - VgK-03/19
- OLG Celle, 13.05.2019 - 13 Verg 2/19
- OLG Köln, 21.12.2016 - 17 U 42/15
Schadensersatzansprüche eines unterlegenen Bieters wegen Ausschließung vom ...
- OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur ...
Zum selben Verfahren:
- VK Bund, 10.06.2021 - VK 1-34/21
Herstellung und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr
- VK Bund, 10.06.2021 - VK 1-34/21
- VK Südbayern, 12.01.2021 - 3194.Z3-3_01-20-15 Corona
Coronavirus, SARS-CoV-2, Vergabeverfahren, Vergabekammer, Leistungen, Ermessen, ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21
1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist ...
- BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren
- BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21
Querverweise
Auf § 126 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- § 142 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 147 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von Konzessionen
- § 154 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 126 GWB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 34