Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 1 - Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 1 - 47l) |
Kapitel 4 - Wettbewerbsregeln (§§ 24 - 27) |
(1) Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen.
(2) Wettbewerbsregeln sind Bestimmungen, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb regeln zu dem Zweck, einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenzuwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anzuregen.
(3) Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können bei der Kartellbehörde die Anerkennung von Wettbewerbsregeln beantragen.
(4) 1Der Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln hat zu enthalten:
2Dem Antrag sind beizufügen:
3In dem Antrag dürfen keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben gemacht oder benutzt werden, um für den Antragsteller oder einen anderen die Anerkennung einer Wettbewerbsregel zu erschleichen.
(5) Änderungen und Ergänzungen anerkannter Wettbewerbsregeln sind der Kartellbehörde mitzuteilen.
Rechtsprechung zu § 24 GWB
42 Entscheidungen zu § 24 GWB in unserer Datenbank:
- VK Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 1 VK 17/22
Nur Bieter sind vorab zu informieren!
- VK Südbayern, 11.12.2018 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Qualifizierungssystem
Zum selben Verfahren:
- VK Südbayern, 13.12.2016 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Ausschluss aus dem Prüfungssystem für die Lieferung von Oberbaumaterial
- VK Südbayern, 07.03.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Vorlage zur Vorabentscheidung zum EuGH zwecks Auslegung von Art. 57 der ...
- VK Südbayern, 13.12.2016 - Z3-3-3194-1-45-11/16
- BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt ...
- BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04
Probeabonnement
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
13 Hefte Stern II
- OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
- OLG Düsseldorf, 08.08.2007 - Kart 8/07
Bundeskartellamt untersagt Fusion: Unternehmen können Befreiung vom ...
- OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07
Keine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols durch Bekämpfung der Spielsucht ...
- VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Erklärung
Querverweise
Auf § 24 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Wettbewerbsregeln
- § 27 (Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen)
- Verfahren
- Bußgeldsachen
- Bußgeldvorschriften
- § 81 (Bußgeldtatbestände)