Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Erster Teil - Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 1 - 47) |
| Erster Abschnitt - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen (§§ 1 - 18) |
(1) Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1, wenn
| 1. | dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und | |
| 2. | die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern. |
(2) Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen haben, sofern nicht die Voraussetzungen nach Artikel 81 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erfüllt sind, auf Antrag einen Anspruch auf eine Entscheidung nach § 32c, wenn sie ein erhebliches rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer solchen Entscheidung darlegen. Diese Regelung tritt am 30. Juni 2009 außer Kraft.
Rechtsprechung zu § 3 GWB
127 Entscheidungen zu § 3 GWB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 24.06.1980 - KVR 6/79
Vertrauensschutz gegenüber Unwirksamkeitserklärung eines Rabattkartellvertrags
- KG, 25.08.2005 - 2 U 1/05
Wettbewerbsrecht: Blumendistanzhandel; Behinderungsmissbrauch infolge der ...
- OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01
Vorabinformation gemäß § 13 VgV: Wie detailliert muss die Begründung sein?
- OLG Dresden, 18.09.2009 - WVerg 3/09
Vergabe - BOS-Digitalfunk: Sicherheitsaspekte verhindern Nachprüfung!
- VK Arnsberg, 11.09.2008 - VK 19/08
- BGH, 18.05.1982 - KVR 6/81
Gesamtumsatzrabattkartell
- VK Bund, 20.01.2010 - VK 1-233/09
- OLG Brandenburg, 27.03.2012 - Verg W 13/11
Vergabe - Kartierung von Biotopen: Eindeutig und erschöpfend beschreibbar?
- OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - Kart 14/06
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Kommanditgesellschaftsvertrag unter ...
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Querverweise
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- § 1 (Bauleistungen)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)
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