Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Dritter Teil - Verfahren (§§ 54 - 96)   
   Erster Abschnitt - Verwaltungssachen (§§ 54 - 80)   
   IV. Gemeinsame Bestimmungen (§§ 77 - 80)   
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Beteiligtenfähigkeit

Fähig, am Verfahren vor der Kartellbehörde, am Beschwerdeverfahren und am Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.

Rechtsprechung zu § 77 GWB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 77 GWB

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