Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 3 - Verfahren (§§ 54 - 96) |
Kapitel 1 - Verwaltungssachen (§§ 54 - 80) |
Abschnitt 4 - Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 77 - 80) |
(1) 1Gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. 2Für Beschlüsse des Landessozialgerichts in Streitigkeiten, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 158 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, gilt § 202 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
(3) 1Über die Zulassung oder Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist in der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu befinden. 2Die Nichtzulassung ist zu begründen.
(4) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts bedarf es nicht, wenn einer der folgenden Mängel des Verfahrens vorliegt und gerügt wird:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) vom 18.01.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
19.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) | 18.01.2021 |
Rechtsprechung zu § 77 GWB
28 Entscheidungen zu § 77 GWB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 08.03.2024 - Kart 9/23
- BGH, 20.12.2023 - EnVZ 93/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 19.12.2023 - EnVZ 92/20
Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen ...
- BGH, 07.04.2020 - KVR 13/19
Verbot der Eingabe der personalisierten Sicherheitsmerkmale (PIN und TAN) ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16
Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel
- OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16
- BGH, 14.09.2022 - EnVR 77/20
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Gehörsrüge bei fehlendem Hinweis ...
- BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20
Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich ...
- BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20
Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich ...
- BGH, 14.09.2022 - EnVR 80/20
Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich ...
- BGH, 27.06.2023 - KVZ 33/22
Beschwerdeverfahren wegen eines kartellrechtlichen Untersagungsbeschlusses gegen ...
Querverweise
Auf § 77 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- § 47d (Befugnisse)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 50 (Bestimmte Beschwerdeverfahren)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)
- Organisation der Krankenkassen
- Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen
- Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
- § 158 (Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 202