Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Dritter Teil - Verfahren (§§ 54 - 96) |
| Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 90 - 96) |
(1) Das Bundeskartellamt ist über alle Rechtsstreitigkeiten nach § 87 Abs. 1 durch das Gericht zu unterrichten. Das Gericht hat dem Bundeskartellamt auf Verlangen Abschriften von allen Schriftsätzen, Protokollen, Verfügungen und Entscheidungen zu übersenden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung des Artikels 81 oder 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft betreffen.
(2) Der Präsident des Bundeskartellamts kann, wenn er es zur Wahrung des öffentlichen Interesses als angemessen erachtet, aus den Mitgliedern des Bundeskartellamts eine Vertretung bestellen, die befugt ist, dem Gericht schriftliche Erklärungen abzugeben, auf Tatsachen und Beweismittel hinzuweisen, den Terminen beizuwohnen, in ihnen Ausführungen zu machen und Fragen an Parteien, Zeugen und Sachverständige zu richten. Schriftliche Erklärungen der vertretenden Person sind den Parteien von dem Gericht mitzuteilen.
(3) Reicht die Bedeutung des Rechtsstreits nicht über das Gebiet eines Landes hinaus, so tritt im Rahmen des Absatzes 1 Satz 2 und des Absatzes 2 die oberste Landesbehörde an die Stelle des Bundeskartellamts.
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Rechtsstreitigkeiten, die die Durchsetzung eines nach § 30 gebundenen Preises gegenüber einem gebundenen Abnehmer oder einem anderen Unternehmen zum Gegenstand haben.
Rechtsprechung zu § 90 GWB
28 Entscheidungen zu § 90 GWB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08
Vergabe - Rettungsdienstleistungen unterfallen nicht Vergaberecht
- BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74
- BGH, 10.12.2007 - KZR 14/07
Eisenbahntrassennutzung
- VK Bund, 27.09.2011 - VK 2-100/11
- KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
Beweislast und Beweismaß beim Ausschüttungsanspruch gegen die ...
- OLG Koblenz, 25.02.2009 - 4 U 759/07
Anspruch eines Mitbewerbers auf Rückforderung von vermeintlich staatlichen ...
- LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12
Kartellrechtliches Ermittlungsverfahren
- BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen ...
- OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 2 U (Kart) 6/07
Eigentumsverletzung durch Befüllung eines Flüssiggasbehälters
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
- GWB
- Verfahren
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 90a (Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden)
- Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG)
- Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
- § 14c (Streitfälle über Gesamtverträge)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Bundesnetzagentur
- Verfahren
- Gerichtsverfahren
- § 139 (Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)