Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 1 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (§§ 97 - 114) |
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
oder sicherheits-
spezifische öffentliche Aufträge § 105Konzessionen § 106Schwellenwerte § 107Allgemeine Ausnahmen § 108Ausnahmen bei öffentlich-
öffentlicher Zusammenarbeit § 109Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln § 110Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen § 112Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen § 113Verordnungs-
ermächtigung § 114Monitoring und Vergabestatistik
Rechtsprechung zu § 98 GWB
401 Entscheidungen zu § 98 GWB in unserer Datenbank:
- VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/16
Ausschreibung der Planung und Ausführung eines Hubschrauberlandeplatzes; Vergabe ...
- VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16
Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der ...
- OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
Begriff der überwiegenden öffentlichen Subventionierung i.S. von § 99 Nr. 4 GWB
Zum selben Verfahren:
- VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?
- VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
- VK Thüringen, 28.10.2020 - 250-4003-4720/2020-E-009-SLF
Rechtsschutz auch gegen bevorstehende De-facto-Vergabe!
- VK Hamburg, 27.09.2021 - 60.29-319/21.009
Bauauftrag unter EU-Schwellenwert: Planungsauftrag muss nicht ausgeschrieben ...
- VG Göttingen, 27.11.2019 - 1 A 71/16
Auflage; Gesamtauftragswert; Schwellenwert
- VK Niedersachsen, 20.04.2017 - VgK-04/17
Bieter darf versehentlich übersandte Unterlagen nicht lesen!
- VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
Welchen Inhalt muss ein Vorabinformationsschreiben haben?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 4 A 2038/16
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs wegen Vergaberechtsverstößen im ...
§ 98 GWB in Nachschlagewerken
- § 98 GWB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Öffentlicher Auftraggeber
Querverweise
Auf § 98 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 61 (Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- § 114 (Monitoring und Vergabestatistik)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- § 1 EG (Anwendungsbereich)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 1 VS (Anwendungsbereich)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- § 3 EG (Arten der Vergabe)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 3 VS (Arten der Vergabe)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- § 22 EG (Baukonzessionen)
- VOB/A
- § 1 (Bauleistungen)
- § 23
- Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)
- Fördermaßnahmen
- Öffentliche Aufträge
- § 22 (Beteiligung an öffentlichen Aufträgen)