Baden-Württemberg

Garagenverordnung
(Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze)

Verordnung vom 07.07.1997 (GBl. S. 332), in Kraft getreten am 01.09.1997

§ 1 Begriffe

§ 2 Zu- und Abfahrten

§ 3 Rampen

§ 4 Stellplätze und Fahrgassen, Frauenparkplätze

§ 5 Lichte Höhe

§ 6 Wände, Decken, Dächer und Stützen

§ 7 Rauchabschnitte, Brandabschnitte

§ 8 Verbindung mit anderen Räumen

§ 9 Rettungswege

§ 10 Beleuchtung

§ 11 Lüftung

§ 12 Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug

§ 13 Zusätzliche Bauvorlagen, Feuerwehrpläne

§ 14 Betriebsvorschriften

§ 15 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen

§ 16 Prüfungen

§ 17 Besondere Anforderungen

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Übergangsvorschriften

§ 20 Inkrafttreten

Amtliche Anmerkung

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 109 S. 8), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 (ABl. EG Nr. L 100 S. 30), sind beachtet worden.

Literatur im Internet zur GaVO

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