Gemeindeordnung
3. Teil - Gemeindewirtschaft (§§ 77 - 117) |
3. Abschnitt - Unternehmen und Beteiligungen (§§ 102 - 108) |
Zitiervorschläge
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§ 102Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen
§ 102aSelbstständige Kommunalanstalt
§ 102bOrgane der selbstständigen Kommunalanstalt
§ 102cUmwandlung
§ 102dSonstige Vorschriften für selbstständige Kommunalanstalten
§ 103Unternehmen in Privatrechtsform
§ 103aUnternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 104Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform
§ 105Prüfung, Offenlegung und Beteiligungsbericht
§ 105aMittelbare Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform
§ 106Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
§ 106aEinrichtungen in Privatrechtsform
§ 106bVergabe von Aufträgen
§ 107Energie- und Wasserverträge
§ 108Vorlagepflicht
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Rechtsprechung zu § 108 GemO
3 Entscheidungen zu § 108 GemO in unserer Datenbank:
- VG Sigmaringen, 05.11.2014 - 2 K 521/12
Überprüfung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots; Unsicherheit über ...
- VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01
Vergabe von Mitteln des Ausgleichstocks; Anrechnung von kommunalem Aktienbesitz; ...
- VG Stuttgart, 27.03.2009 - 7 K 3416/08
Verletzung im Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzbarer ...