Gemeindeordnung
5. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 130 - 147) |
1. Abschnitt - Allgemeine Übergangsbestimmungen (§§ 130 - 140) |
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§ 130Weisungsaufgaben
§ 131Rechtsstellung der bisherigen Stadtkreise und unmittelbaren Kreisstädte
§ 132(aufgehoben)
§ 133Frühere badische Stadtgemeinden
§ 134- § 137 (aufgehoben)
§ 138Gemeinsame Fachbeamte in den württembergischen und hohenzollerischen Landesteilen
§ 139(aufgehoben)
§ 140Fortgeltung von Bestimmungen über die Aufsicht
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