Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 7 - Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder (§§ 98 - 118) |
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__paste_bez____paste_norm__ Genossenschaftsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GenG/__paste_norm__.html)
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1Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist von Amts wegen in das Genossenschaftsregister einzutragen. 2Das Gleiche gilt für
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 05.07.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) | 05.07.2021 |
§ 98Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 99(weggefallen)
§ 100(weggefallen)
§ 101Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 102Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 103- § 104 (weggefallen)
§ 105Nachschusspflicht der Mitglieder
§ 106Vorschussberechnung
§ 107Gerichtliche Erklärung über die Vorschussberechnung
§ 108Erklärungstermin
§ 108aAbtretbarkeit von Ansprüchen der Genossenschaft
§ 109Einziehung der Vorschüsse
§ 110Hinterlegung oder Anlage der Vorschüsse
§ 111Anfechtungsklage
§ 112Verfahren bei Anfechtungsklage
§ 112aVergleich über Nachschüsse
§ 113Zusatzberechnung
§ 114Nachschussberechnung
§ 115Nachtragsverteilung
§ 115aAbschlagsverteilung der Nachschüsse
§ 115bNachschusspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 115cBeitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 115dEinziehung und Erstattung von Nachschüssen
§ 115eEigenverwaltung
§ 116Insolvenzplan
§ 117Fortsetzung der Genossenschaft
§ 118Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft
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Rechtsprechung zu § 102 GenG
Entscheidung zu § 102 GenG in unserer Datenbank:
- AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10
Verpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern zur Zahlung des Vorschusses zur ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 102 GenG:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 31 Nr. 1 (Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister)