Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 1 - Errichtung der Genossenschaft (§§ 1 - 16) |
Die Beitrittserklärung muss die ausdrückliche Verpflichtung des Mitglieds enthalten, die nach Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zu leisten. Bestimmt die Satzung, dass die Mitglieder unbeschränkt oder beschränkt auf eine Haftsumme Nachschüsse zu leisten haben, so muss die Beitrittserklärung ferner die ausdrückliche Verpflichtung enthalten, die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Nachschüsse unbeschränkt oder bis zu der in der Satzung bestimmten Haftsumme zu zahlen.
Rechtsprechung zu § 15a GenG
13 Entscheidungen zu § 15a GenG in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
- OLG Schleswig, 11.02.2005 - 1 U 113/04
Nachschusspflicht des Mitglieds einer Genossenschaft im Insolvenzfall
Zum selben Verfahren:
- LG Lübeck, 13.07.2004 - 11 O 39/04
Inanspruchnahme der Genossen auf Nachschuss durch den Insolvenzverwalter; ...
- LG Lübeck, 13.07.2004 - 11 O 39/04
- FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der ...
- OLG Naumburg, 20.01.1998 - 11 U 1190/97
- OLG Hamm, 19.12.2007 - 8 U 138/07
Genossenschaftsbeitritt nach Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft ohne ...
- OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06
Wirksamkeit der formwechselnden Umwandlung einer LPG in eine GmbH bei Mängeln des ...
- FG Thüringen, 23.04.2002 - II 5/96
Bewertung eines Anteils an einer ehemaligen kooperativen Einrichtung nach § 13 ...
- BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung ...
- BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung ...
- BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97
Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder
- BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung ...
- BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81
Literatur im Internet zu § 15a GenG
Querverweise
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