Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 1 - Errichtung der Genossenschaft (§§ 1 - 16) |
1Die Beitrittserklärung muss die ausdrückliche Verpflichtung des Mitglieds enthalten, die nach Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zu leisten. 2Bestimmt die Satzung, dass die Mitglieder unbeschränkt oder beschränkt auf eine Haftsumme Nachschüsse zu leisten haben, so muss die Beitrittserklärung ferner die ausdrückliche Verpflichtung enthalten, die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Nachschüsse unbeschränkt oder bis zu der in der Satzung bestimmten Haftsumme zu zahlen. 3Bestimmt die Satzung weitere Zahlungspflichten oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr, so muss dies in der Beitrittserklärung ausdrücklich zur Kenntnis genommen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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22.07.2017 | Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften | 17.07.2017 |
register § 11Anmeldung der Genossenschaft § 11aPrüfung durch das Gericht § 12Veröffentlichung der Satzung § 13Rechtszustand vor der Eintragung § 14Errichtung einer Zweigniederlassung § 14a(weggefallen) § 15Beitrittserklärung § 15aInhalt der Beitrittserklärung § 15bBeteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen § 16Änderung der Satzung
Rechtsprechung zu § 15a GenG
29 Entscheidungen zu § 15a GenG in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 21.12.2023 - 27 O 153/23
Schadensersatzforderung als Insolvenzforderung des durch arglistige Täuschung zum ...
- OLG Brandenburg, 30.11.2022 - 7 U 193/21
Anfechtung der Beschlüsse der Generalversammlung einer Genossenschaft
- LG Karlsruhe, 28.04.2022 - 1 O 249/21
Auslegung einer vorformulierten Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft ...
- OLG Schleswig, 21.12.2022 - 9 U 8/22
Geltendmachung rückständiger Einlagezahlungen zugunsten einer Genossenschaft in ...
- OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
- OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Formularmäßige Vereinbarung der Kündigung der Mitgliedschaft in einer ...
- OLG Dresden, 18.10.2023 - 12 U 484/23
Auslegung der Beitrittserklärung zu einer Wohnungsbaugenossenschaft hinsichtlich ...
- OLG Naumburg, 20.01.1998 - 11 U 1190/97
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- LG Lübeck, 13.07.2004 - 11 O 39/04
Inanspruchnahme der Genossen auf Nachschuss durch den Insolvenzverwalter; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 11.02.2005 - 1 U 113/04
Nachschusspflicht des Mitglieds einer Genossenschaft im Insolvenzfall
- OLG Schleswig, 11.02.2005 - 1 U 113/04
Querverweise
Auf § 15a GenG verweisen folgende Vorschriften:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Errichtung der Genossenschaft
- § 15b (Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen)