Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 6 - Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft (§§ 78 - 97) |
(1) Die Auflösung der Genossenschaft ist von dem Gericht unverzüglich in das Genossenschaftsregister einzutragen.
(2) 1Sie muss von den Liquidatoren durch die für die Bekanntmachungen der Genossenschaft bestimmten Blätter bekannt gemacht werden. 2Durch die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger aufzufordern, sich bei der Genossenschaft zu melden.
(3) Im Falle der Löschung der Genossenschaft wegen Vermögenslosigkeit sind die Absätze 1 und 2 nicht anzuwenden.
registers § 87Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium § 87aZahlungspflichten bei Überschuldung § 87bVerbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme § 88Aufgaben der Liquidatoren § 88aAbtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge § 89Rechte und Pflichten der Liquidatoren § 90Voraussetzung für Vermögensverteilung § 91Verteilung des Vermögens § 92Unverteilbares Reinvermögen § 93Aufbewahrung von Unterlagen § 93a- § 93s (weggefallen) § 94Klage auf Nichtigerklärung § 95Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln § 96Verfahren bei Nichtigkeitsklage § 97Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
Rechtsprechung zu § 82 GenG
31 Entscheidungen zu § 82 GenG in unserer Datenbank:
- BGH, 19.06.2012 - II ZR 241/10
Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in ...
- BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98
Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen ...
- BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung ...
- BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
- BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 11.04.2002 - BLw 39/01
Darlegung eines Abweichungsfalls
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 82 GenG:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 31 Nr. 2 (Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister)