Genossenschaftsgesetz

   Abschnitt 6 - Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft (§§ 78 - 97)   
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Textdarstellung

  

§ 86
Publizität des Genossenschaftsregisters

Die Vorschriften in § 29 über das Verhältnis zu dritten Personen finden bezüglich der Liquidatoren Anwendung.

Rechtsprechung zu § 86 GenG

4 Entscheidungen zu § 86 GenG in unserer Datenbank:

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Querverweise

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