Geringfügige-Forderungen-VO

   Kapitel IV - Schlussbestimmungen (Art. 24 - 29)   
Artikel 29
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2009, mit Ausnahme des Artikels 25, der ab dem 1. Januar 2008 gilt.

Literatur im Internet zu Art. 29 GeringFordVO

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